Wohnungsbau hindernisfrei-anpassbar –
das Konzept in Kürze
Zweistufiges Vorgehen
Ein hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau schafft ein grösstmögliches Angebot an Wohnungen, die auch mit dem Rollstuhl oder Rollator besuchbar und bewohnbar sind. Die Massnahmen sind im Rahmen der üblichen Wohnbaupraxis umsetzbar und erfolgen nach einem zweistufigen Vorgehen:
1. Grundvoraussetzungen überall
Die Grundvoraussetzungen für die Besuchseignung und die Anpassbarkeit werden bei allen Wohnungen umgesetzt.
2. individuelle Anpassungen erst bei Bedarf
Je nach Bedarf wird die Wohnung den Anforderungen der jeweiligen Bewohner und Bewohnerinnen angepasst.
Grundvoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen lassen sich bei einem Neubau einfach realisieren, bei einem Umbau je nach Eingriffstiefe mehr oder weniger umfassend. Sie basieren auf folgenden drei Grundregeln:
– keine Stufen
– ausreichende Durchgangsbreiten
– ausreichende Bewegungsflächen
Rollstuhlgängigkeit als Massstab
Stufen und Treppen, zu schmale Durchgänge und unzureichende Bewegungsflächen, beispielsweise in Besucher-WC und Badezimmer, schliessen Menschen aus, die stark gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Daher ist die Rollstuhlgängigkeit der Massstab für das Konzept des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus. Wenn eine Wohnung mit dem Rollstuhl zugänglich ist und sich leicht an die individuellen Anforderungen einer Person im Rollstuhl anpassen lässt, wird sie für alle flexibel und gut nutzbar, gerade auch für Personen mit altersbedingten oder vorübergehenden Einschränkungen, für Eltern mit Kinderwagen und alle, die schwere Möbel oder grössere Gegenstände transportieren.
Aufzug als Schlüsselelement
Bei mehrgeschossigen Wohnbauten hängt es vom Vorhandensein eines Aufzugs ab, wie viele Wohnungen für Menschen mit Behinderung geeignet sind und von ihnen besucht werden können. Schon heute werden praktisch alle Neubauten mit mehr als zwei Geschossen mit einem Aufzug erschlossen. Für den Umbau gibt es inzwischen geschickte und wirtschaftliche Möglichkeiten, einen Aufzug im Nachhinein ein- oder anzubauen.
Detaillierte Angaben zum Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus finden sich in der gleichnamigen Richtlinie, die kostenlos heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar bei der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur bezogen werden kann.